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Neuerwerb von Lizenzen

                                                                                                                                                               (23.11.22)

Fristen für Prüfungen

Ist der Bewerber erstmals zur Theorieprüfung angetreten, muss die gesamte Prüfung innerhalb von 18 Monaten bestanden werden. ( gerechnet ab dem Ende des Kalendermonates, in dem die erste Prüfung abgelegt wurde )

Bei Nichtbestehen nach der 6. Sitzung muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.

Bei Nichtbestehen eines Fachs nach dem 4. Versuch muss die gesamte Prüfung ebenfalls wiederholt werden.

Teilprüfungen sind mit mindestens 2 Fächern ( egal welche ) möglich.

Die bestandene theoretische Prüfung bleibt für 24 Monate gültig.

Bis dahin muss die praktische Prüfung abgeschlossen und bestanden sein.

Ansonsten muss die komplette Theorieprüfung wiederholt werden.

Praktische Flugstunden verfallen aufgrund von Fristen NICHT mehr.

Funksprechzeugnis

Bei mündlicher Prüfung zur Erteilung des BZF beim RP Münster muss zwingend das Fach Luftrecht und Kommunikation bestanden sein.

Unabhängig von der Theorieprüfung in Münster kann das BZF eigenständig bei der Bundesnetzagentur in Köln abgelegt werden.

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