Der LSC Arnsberg unterhält eine zertifizierte Flugschule (ATO) für Motorflug
Um mit der Ausbildung für den LAPL bzw. PPL beginnen zu können, beträgt das Mindestalter 17 Jahre.
1. Tauglichkeitszeugnis (Medical) wird vom Fliegerarzt ausgestellt
2. (FAER) Antrag auf Auszug aus dem Fahreignungsregister. Vordruck gibt es (hier)
3. Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) durch die Luftfahrtbehörde - Infos gibt es (hier)
Der Antrag kann nur online gestellt werden. Bitte vorher genau den Punkt:
"Hinweise zur Antragstellung über den Formularserver für Luftfahrer (Piloten und
Flugschüler" durchlesen oder ggf. vorher beim LSC nachfragen. Das Onlinformular kann
unter dem Punkt: "Formularserver für Zuverlässigkeitsüberprüfungen" aufgerufen
werden.
Unser Büro ist Werktags von 10.00 - 12.00 Uhr besetzt oder unter der Telefonnummer 02377 / 3330 zu erreichen-
E-mail: "flugschule@lsc-arnsberg-ev.com" oder über unsere Kontaktseite >(hier)
Hier hilft der Luftsportclub Arnsberg gerne weiter.
Nach Terminabsprache direkt beim LSC Arnsberg.
Unsere Bürozeiten gibt es (hier)
Ja, eine Mitgliedschaft ist aus versicherungstechnischen Gründen zwingend erforderlich.
Hier kann keine verbindliche Aussage getroffen werden, da die Kosten von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängen. Eine grobe Einschätzung können wir aber gerne im persönlichen Gespräch vornehmen.
Im Selbststudium online / Bücher von aircademy (zu bestellen bei: Siebert Luftfahrtbedarf Münster)
Für ergänzende Fragen stehen unsere Fluglehrer zur Verfügung.
Zusätzliche Unterrichtseinheiten finden im Schulungsraum des LSC nach Bedarf statt
- Luftrecht
- Menschliches Leistungsvermögen
- Meteorologie
- Kommunikation (Flugfunk)
- Allgemeine Luftfahrzeugkunde
- Flugplanung / Flugleistung
- Navigation
- Betriebliche Verfahren
- Grundlagen des Fliegens
Bei der Luftfahrtbehörde in Münster.
Die Anmeldung wird grundsätzlich von der Flugschule vorgenommen.
Die theoretische Prüfung ist eine schriftliche, EDV gestützte Prüfung und findet im Dienstgebäude der Bezirksregierung Münster statt. Die Anzahl der Fächer je Prüfungssitzung, die geprüft werden sollen, sind vom Prüfling wählbar.
Die Mindestpunktzahl pro Fach beträgt 75% und das Ergebnis wird direkt mitgeteilt.
- Die Anzahl der Prüfungsversuche ist beschränkt.
- Wird ein Fach nach vier Versuchen nicht bestanden
- oder nicht alle Fächer innerhalb von sechs Sitzungen bestanden
- oder nicht alle Fächer innerhalb von 18 Monaten bestanden
- müssen alle Fächer wiederholt werden.
Sobald der Flugschule alle Unterlagen vorliegen und diese mit der Schülermeldung an die Luftfahrtbehörde in Münster geschickt wurden.
Für die Ausbildung stehen erfahrene Fluglehrer des LSC Arnsberg zur Verfügung.
LAPL - gefordert sind 30 Flugstunden und 3 Überlandflüge.
- davon mindestens 15 Stunden mit Fluglehrer und 6 Stunden alleine.
- mindestens 1 Alleinflug über 150 Km mit 1 Landung.
PPL - gefordert sind 45 Stunden und 5 Überlandflüge (Pflichtstunden)
- davon mindestens 25 Stunden mit Fluglehrer und 10 Stunden alleine.
- mindestens 1 Alleinflug über 270 Km mit 2 Landungen.
Der Ausbildungsleiter meldet die Prüfungsreife an die Luftfahrtbehörde in Münster und bittet um einen Prüfungstermin und Zuweisung eines Prüfers.
Der Lizenzanwärter fliegt dann mit dem Prüfer ca. 1 Stunde.
Das Ergebnis der Prüfung wird direkt anschließend mitgeteilt
Der Fluglehrer entscheidet über die Fähigkeit zum Alleinflug. Dies wird zusätzlich durch einen zweiten Fluglehrer überprüft. Der Schüler darf dann selbständig 3 "Platzrunden" fliegen.
Die Platzrunde bezeichnet eine Fluglinie um den Flugplatz herum.
Sie besteht aus: Start - Querabflug - Gegenanflug - Queranflug - Endanflug - Landung.
Als Überlandflug gelten alle Flüge, die außerhalb der Sichtweite des Flugplatzes geflogen werden.
Nach Aushändigung der Lizenz gilt für:
PPL - Ja
LAPL - Nein! Nach der praktischen Prüfung müssen zunächst 10 Stunden Alleinflug nachgewiesen werden.
Eine Übersicht gibt es (hier)
Nein! Je nach Flugzeug sind bestimmte Muster- bzw. Klassenberechtigungen erforderlich.
(Alle Angaben ohne Gewähr)
